Rurbad Düren Dürener Service Betrieb

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Rurbad Düren

 1.         Allgemeines

1.1       Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.

1.2       Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für alle Nutzer verbindlich und wird mit der Zahlung des Nutzungsentgelts akzeptiert. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

1.3       Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

1.4       Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine Betrachtung der Videoaufzeichnungen erfolgt nur in dem Fall, wenn bestimmte Videosequenzen Aufschluss geben über einen Unfall oder einen Strafbestand. Diese Daten werden dann der Versicherung zur Beweiserhebung oder der Polizei zur Beweisführung übergeben.

1.5       Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen vor dem Gebäude er­laubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten und Shishas. Das Verlassen und Wiedereintritt ins Rurbad zum Rauchen sind nicht gestattet.

1.6       Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

1.7       Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Ferner sind das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für sämtliche Aufnahmen privater Fotografien ist stets das Aufsichtspersonal hinzuzuziehen. Dieses entscheidet, ob eine Aufnahme möglich ist. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

1.8       Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.

1.9       Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt.

1.10      Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.

1.11      Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle einer Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

1.12      Jeder Unfall, der sich in oder auf dem Gelände des Bades ereignet, ist dem Personal unverzüglich zu melden.

1.13      Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gerne entgegen.

2.         Öffnungszeiten und Zutritt
2.1       Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gern.

2.2       Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

2.3       Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.

2.4       Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

2.5       Der Zutritt ist nicht gestattet:

  1. a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  2. b) Personen, die Tiere mit sich führen
  3. c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden, im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

2.6       Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

2.7       Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.

2.8       Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.

2.9       Für Kinder unter 7 Jahre ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich, die für die Aufsicht zuständig ist. Eine Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht

von ihrer Aufsichtspflicht. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich. Nichtschwimmende Kinder unter 10 Jahren empfehlen wir zu Ihrer eigenen Sicherheit im gesamten Rurbad Schwimmflügel tragen.

2.10      Der Badegast muss seine Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

  •     Chipbänder

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird, insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen. Bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

2.11      Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Gebühren werden nicht zurückgezahlt. Für verlorene Chipbänder mit Einzel- oder Mehrfacheintritten sowie Wertgutscheinen wird kein Ersatz geleistet.

2.12      Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.

2.13      Gutscheine können gegen Eintritts-Chipbänder und sonstige kostenpflichtige Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

2.14      Bei Nachweis des Verlustes von personenbezogenen Eintritts-Chipbändern werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.

2.15      Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2 (2.7) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

(1)        Chipband Erwachsene              = 100,00 €

(2)        Chipband Kinder/Jugendliche    =   35,00 €

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder, dass er wesentlich niedriger als der oben genannte Betrag ist.

2.16     Das Management kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn der Badegast vor dem Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B.  weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).

3.         Haftung
3.1       Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

3.2       Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Punkt 3.1 und 3.2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3.3       Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

3.4       Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3.5       Die Rutsche im Kinderbecken ist als Sportgerät zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind, den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche direkt an der Rutsche angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen.

3.6       Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.

3.7       Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden oder dem Schwimmbadbesuch besondere Risiken bestehen.

3.8       Jedem Badegast stehen bei Mängeln, Reklamationen und Beanstandungen die gesetzlichen Rechte zu. Sie erreichen unser Unternehmen unter Tel.: (49) 0 24 21 / 99 80 66 – 0 oder per E-Mail: rurbad-dueren@dn-sb.de. Die europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingerichtet.

Diese finden Sie unter: ec.europa.eu./consumers/odr.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4.         Benutzung des Bades
4.1       Die Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und Aufenthaltsdauer sind gesondert ausgehängt. Bei Überschreitung der Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, besteht Nachzahlungspflicht.

4.2       Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

4.3       Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.4       Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

4.5        Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder Schwimmwindeln zu tragen.

4.6       Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

4.7       Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.

4.8       Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

4.9       Das Schwimmerbecken ist ein multifunktionales Angebot und besitzt die Möglichkeit, zwei separate Schwimmbereiche anzubieten. Des Weiteren kann durch einen flexibleren Hubboden die Wassertiefe erheblich variieren. Zu Ihrer Sicherheit beachten Sie die jeweilige Beschilderung am Becken selbst.

4.10      Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

4.11      Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz von Trainingshilfsmitteln ist während des öffentlichen Badebetriebes nur in Absprache mit dem Aufsichtspersonal möglich. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

4.12      Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

4.13      Kommerziellen Anbietern und privaten Schwimmlehrern ist es nicht gestattet Schwimmkurse, Einzelunterricht o. ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des Betreibers durchzuführen.

4.14      Das gemeinsame Training in Gruppen mit mehr als 5 Personen (Riegen) ist nur nach Anmeldung und Genehmigung der Badleitung gestattet. Hierfür ist die Buchung einer Wasserfläche notwendig.

4.15      Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung von Garderobeschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

4.16      Das Dampfbad in der Schwimmhalle darf von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person betreten werden.

4.17      Im Schwimmbecken muss angemessene Badekleidung getragen werden. Diese darf nicht aus Baumwolle bestehen. Angemessene Kleidung sind Badehosen- und knielange Shorts, Badeanzüge, Bikinis und Burkinis bestehend aus Polyester. Das Rurbad darf nur in begründeten Ausnahmeregelungen, wie einer Veranstaltung, in Straßenkleidung betreten werden.

5.         Benutzung der Sauna
5.1       Die Benutzung der Saunaanlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens nicht fällen.

5.2       Die Saunaanlage hat einen eigenen Eintrittstarif und ist nicht in den allgemeinen Badetarifen enthalten. Bei Zutritt vom Bad aus ist möglich, wenn der Tarif auf Ihrem Chipband an der Kasse nachgebucht wird. Bitte beachten Sie die Zugangsregelungen an den Drehkreuzen.

5.3       Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Saunabereich benutzen.

5.4       Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

5.5       Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

5.6        Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt. Eine Verunreinigung durch Körperlotionen und -ölen ist nicht gestattet und entstandene Reinigungskosten werden vom Verursacher getragen.

5.7       Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden und bis zu 100°C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.

5.8       Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen, das gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb der Saunakabinen gehören nicht zur üblichen Ausstattung.

5.9       Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden.

5.10      Aufgüsse werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

5.11      Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

5.12      Um die Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.

5.13      Nach Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

5.14      Es ist nicht gestattet, Liegen und Stühle mit Handtüchern o. ä. für die Dauer des Aufenthaltes zu reservieren. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung der Liegen.

5.15      Saunagäste können den gesamten Badbereich während der normalen Badöffnungszeiten mitbenutzen. Es ist dort die entsprechende Badebekleidung zu tragen.

5.16      In den Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt oder gestört werden.

5.17      In der Saunaanlage ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.

5.18      Das Rauchen ist lediglich in den ausgewiesenen Bereichen auf der Saunaterrasse gestattet. Gleiches gilt für E-Zigaretten und E-Shishas.

6.         Ausnahmen
6.1       Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bad- und Saunabetrieb.

6.2       Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

6.3       Sollte eine Bestimmung dieser Haus- und Badeordnung unwirksam sein, so berührt diese die Haus- und Badeordnung im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu erset­zen, die dem Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

 

Richard Müllejans                                                                  Düren, den 31.03.2023
Betriebsleitung